„Suche Abnehmer für Atommüll – biete Kunstrasenplatz!“

In regelmäßigen Abständen wird die Idee eines Asse-Fonds die öffentliche Diskussion gebracht. Dabei wird der Eindruck erzeugt, dass durch solch einen Fonds die Nachteile ausgeglichen werden könnten, die durch die gescheiterte Atommülllagerung in der Schachtanlage Asse II entstanden sind und weiter entstehen werden.

Ein schielender Blick fällt bei den Überlegungen zu einem Asse-Fonds auf den Konrad-Fonds nach Salzgitter. Ein Blick auf die Verteilung der Mittel aus dem Konrad-Fonds wirkt ernüchternd.

Bedacht werden insgesamt 24 Vereine und Organisationen. Ein Großteil der Mittel soll dafür verwandt werden, dass Sportvereine mit Kunstrasenplätzen ausgestattet werden.  Ein Ausgleich von individuellen Nachteilen, die auch schon heute in der Umgebung von Schacht Konrad eintreten? Weit gefehlt.

Das Fonds-Modell entlarvt sich als Ablass-Zahlung des 21. Jahrhunderts.

Ansprüche und Rechte sowie Lastenausgleich statt Fondsmodell

  • Ansprüche

Wenn ein Ausgleich für nachteilige Auswirkungen erfolgen soll, die an der Asse hervorgerufen wurden und weiterhin eintreten werden, ist es erforderlich, dass ein Verfahren entwickelt wird, wie diese nachteiligen Auswirkungen konkretisiert werden können.

Eine Nachweispflicht der Bevölkerung führt hierbei nicht zum Ziel. Vielmehr muss ein Verfahren entwickelt werden, durch das nach Anzeige einer nachteiligen Auswirkung durch eine „neutrale“ Instanz geprüft wird, ob und in welchem Umfang diese Auswirkungen eingetreten sind. Am Beispiel der häufig genannten Immobilienwerte könnte beispielsweise die Wertentwicklung in den Asse-Gemeinden mit der Wertentwicklung einer vergleichbaren Region (z. B. unter Berücksichtigung der Infrastrukturdaten, wie Entfernung von nächstgrößeren Stadt, Entfernung vom Mittelzentrum, Ausschluss von Sonderfaktoren etc.) verglichen werden.

Entscheidend ist, dass ein Anspruch auf den Ausgleich von Nachteilen entsteht und kein“Almosenfonds“ verteilt wird.

  • Rechte

Die Schaffung von Rechten könnte sich z. B. auf erweiterte Früherkennungsmaßnahmen für mögliche gesundheitliche Risiken und auf die Kostenübernahme für zusätzliche Behandlungsmaßnahmen für Krankheiten erstrecken, die mit der Schachtanlage Asse II im Zusammenhang stehen könnten.

  • Lastenausgleich

Die Situation an der Schachtanlage Asse II stellt für die Region eine Belastung dar. Eine Belastung, die die Bundesrepublik Deutschland verursacht hat. Wir sehen daher die Bundesrepublik Deutschland in der Pflicht, dem „Negativmodell“ Atommüll/Asse ein „Positivmodell“ entgegenzusetzen. Dies könnte z. B. durch die Schaffung einer Modellregion im Bereich der regenerativen Energien sein. Hierfür wären in der Region einige positive Voraussetzungen erfüllt. Exemplarisch sollen die Hochschulen in der Region ebenso genannt werden, wie die Nähe zur Energie-Modell-Region Dardesheim.

Zukunftsrat Asse – notwendiger denn je

Wir wissen, dass diese Forderungen nur erste Gedanken sein können. Als Bürgerinitiative haben wir auch nicht den Anspruch ein komplettes Konzept vorzulegen. Wir sehen es aber als sinnvoll und notwendig an, dass eine Plattform geschaffen wird, die es der Bevölkerung an der Asse ermöglicht, ihre Interessen wahrzunehmen.

Im Bürgerentwurf zur Lex-Asse wurde zu diesem Zweck, die Forderung nach einem „Zukunftsrat Asse“ erhoben.