Grundstückskäufe der BGE auf der Asse

WAAG will Klarheit über die Rolle des Aufsichtsrates der BGE

Der Gesellschaftervertrag der BGE sieht u. a. vor, dass die Mitglieder der Geschäftführung erst nach Zustimmung des Aufsichtsrates den „Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten für die Gesellschaft“ vornehmen können.

Das bisherige Vorgehen der BGE wirft eine Reihe von Fragen auf. So stellt sich u. a. die Frage, warum die Grundstücke bereits gekauft wurden, bevor ein Baugrundgutachten erstellt wurde.

Die WAAG hat einen Katalog der offenen Fragen an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der BGE, Herrn Christian Kühn – parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gerichtet.

Der Text der Mail kann hier eingesehen werden.