Kritik an der BGE (8) – Eignung trotz fehlender Kenntnis der Wasserwege?

Die Planungen der BGE:

Obwohl im Baugrundgutachten ausgeführt wird, dass die Wasserwege im Bereich des geplanten Standortes für die Atomanlagen noch untersucht werden müssen, erklärt die BGE den vorher per „Basta-Entscheidung“ des Bundesumweltministeriums festgelegten Standort als „grundsätzlich“ geeignet.

Die Kritik:

Auch bei der Standortentscheidung für Asse II hat man die Wasserproblematik unterschätzt. Schon in der Notiz  über die Besichtigung der Schachtanlage Asse II – vor deren Kauf – steht, dass es dort Risse gibt und Wasser einläuft. Die Gutachter waren sich nicht zu schade zu verkünden, dass man die Zutrittswege zubetonieren könnte, und dass die Schachtanlage “grundsätzlich” geeignet sei. 

Allein aufgrund dieser Erfahrung hätte die BGE davon Abstand nehmen müssen, den geplanten Standort für (ebenfalls) grundsätzlich geeignet zu erklären.

Das Fazit:

Die BGE erfüllt politische Vorgaben und handelt dabei unverantwortlich. Denn es ist unverantwortlich, einen geplanten Standort als grundsätzlich geeignet zu bezeichnen, wenn im Gebiet eines vom Absaufen bedrohten Bergwerkes die Wasserverhältnisse (hydrogeologischen Verhältnisse) nicht umfassend bekannt sind.