Kreistag Wolfenbüttel: Chance verspielt!

Ja – es war überfällig, dass der Wolfenbütteler Kreistag sich zur Frage der geplanten Atomanlagen auf der Asse positioniert.

Dies hat er auf seiner Sitzung am 10.6.2024 getan.

Die Beschlussvorlage lautete:

„Die Landrätin wird beauftragt, dem für das Raumordnungsverfahren in Sachen Asse II zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beispielhaft konkrete ernsthaft in Betracht kommende Asse-ferne Standortalternativen für die Zwischenlagerung der zurückzuholenden radioaktiven Abfälle mitzuteilen, damit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Alternativenprüfung durchgeführt werden kann.


Als weitere Alternative für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der Asse wird vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit die bereits vorhandenen Zwischenlager noch über Aufnahmekapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügen und eine Verteilung der Abfälle aus der Asse erfolgen kann.“

Es wird nicht mehr von einem Standortvergleich, sondern von einer Alternativenprüfung gesprochen. Dies ist aber nicht mehr als eine Änderung in der Wortwahl.

Keine klare Kante

Der Wolfenbütteler Kreistag hat es versäumt ,“klare Kante“ zu zeigen.

Die Gründe für eine „klare Kante“ liegen „auf der Hand“. Es ist gegen jede Logik, das Risiko einzugehen, das mit der Errichtung von Atomanlagen oberhalb eines Bergwerks zu errichten, das nicht nur instabil ist. Das Bergwerk Asse II sorgt immer wieder für unerwartete Überraschungen, wie die aktuelle Situation um die veränderten Laugenzuflüsse zeigt. Niemand kann garantieren, dass der Baugrund, auf dem die Atomanlagen nach den Planungen der BGE errichtet werden sollen, über die unabsehbare Dauer des Betriebs der Atomanlagen stabil ist. Schätzungen gehen davon aus, dass die Atomanlagen mindestens 80 Jahre betrieben werden müssen.

Was wäre eine „klare Kante“?

Eine Alternativenprüfung kann durchaus ergeben, dass die Alternativen und die Kriterien anhand der die Alternativen geprüft werden, gezielt so ausgewählt werden, dass als Ergebnis die Asse als der „am wenigsten schlechteste Standort“ herauskommt.

  • Die Basta-Entscheidung des Bundesumweltministeriums durch den Staatssekretär Flasbarth,
  • der „Auftritt“ der Bundesumweltministerin, die „keinen Zwischenlager-Standort in der Tasche“ hatte und
  • die Bekundungen der Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der BGH, dass man keine Zeit für eine Alternativensuche habe

lassen mehr als nur berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass es zu einer ehrlichen Alternativenprüfung kommen würde.

Für die Region gibt es unter dem Hintergrund dieser Erfahrungen nur eine „klare Antwort“:

Der von der BGE geplante Standort ist u. a. aufgrund der ungeeigneten geologischen Situation, der Nähe zu Wohngebieten abzulehnen und zwar ohne „Wenn und Aber“.

Diese klare Positionierung lässt der Kreistagsbeschluss vermissen.